AGB
1.
Allgemeines / Vertragsabschluß
Kaufverträge bis zu einem Wert von 2500 Euro kommen durch Bestellung
des Kunden zustande, sofern PC-Check-Point nicht unverzüglich widerspricht.
Bei darüber hinausgehenden Bestellwerten ist zum Vertragsschluß
eine Auftragsbestätigung durch PC-Check-Point erforderlich.
2.
Preise und Zahlungsbedingungen
2.1
Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung.
2.2
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten, ohne Software,
gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen,
soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
2.3
Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn PC-Check-Point über
den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind
wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen
Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen.
Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber
entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für
die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
2.4
Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser
rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden ist.
3.
Lieferfrist
3.1
Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der unwidersprochenen oder bestätigten
Bestellung.
3.2
Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Käufer
alle Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche für die
Ausführung des Auftrages notwendig sind.
3.3
Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche
Anordnungen (z. B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht
werden und nicht von uns zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist
entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende
werden wir in wichtigen Fällen dem Käufer unverzüglich
mitteilen.
3.4
Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht
im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden
begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn
der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
4.
Lieferung, Versand, Gefahrenübergang
4.1
Teillieferungen durch uns sind zulässig, soweit dies dem Käufer
zumutbar ist.
4.2
Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma
können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Käufer
keine ausdrücklichen Weisungen gibt.
4.3
Die Gefahr geht auf den Käufer über sobald die Sendung mit
den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben
wird. Der Käufer hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell
festgestellte Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer
unverzüglich zu rügen und dies anschließend auch PC-Check-Point
mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen zu können.
5.
Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
5.1
Dem Verbraucher i.S.d. FernAbsG steht bei Fernabsatzverträgen ein
Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er
innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den
Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich
oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt
die rechtzeitige Absendung an PC-Check-Point; Bahnstrasse 8; 56743 Mendig
5.2
Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis
zu einem Bestellwert von 40,- Euro die Rücksendekosten. Wertminderungen
aus bestimmungsgemässem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten,
es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware
zurückzuführen. Wertminderungen können vermieden werden,
wenn die Waren sorgfältig behandelt und der Einbau von Komponenten
ausschließlich durch qualifiziertes und autorisiertes technisches
Personal durchgeführt wird.
5.3
Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs, DVDs,
CD-ROMs, Software, Softwarelizenzen, gebrauchter Ware und Videos, welche
vom Verbraucher entsiegelt wurden, oder bei Waren die über Internet-Auktionen
ersteigert wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt
wurden, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
6.
Kulanzrücknahme / Annahmeverweigerung
6.1
Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern,
die nicht Verbraucher i.S.d. FernAbsG sind,erfolgt eine Warenrücknahme
nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme-
oder Gutschriftsersuchen, deren Ursache PC-Check-Point nicht zu vertreten
hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung
durch den Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür
ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger
Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum
Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich
einer Storno- /Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrags.
6.2
Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher i.S.d. FernAbsG ist, die
verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme
zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens-
und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist
nach, daß ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden
ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behalten
wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer
des Annahmeverzugs des Käufers ist PC-Check-Point berechtigt, die
Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer
Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer
des Annahmeverzugs hat der Käufer an PC-Check-Point für die
entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 15
Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem
Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen oder ein
Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher
Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.
7.
Eigentumsvorbehalt
7.1
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen
Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich
Nebenforderungen (z. B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.)
vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt,
die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie
in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom
Vertrag.
7.2
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
7.3
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer
wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen,
uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben
wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes
der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit
der Verarbeitung.
7.4
Der Käufers ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen
gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung
in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.
8.
Gewährleistung / Haftungsausschluß
8.1
Wir gewährleisten für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum,
daß die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik
frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer 14 Tage
ab Lieferdatum.
8.2
Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden,
die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung
von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung
entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände
mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluß an ungeeigneten
Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden,
die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen,
Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder
Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer
weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für
den gerügten Mangel sind.
8.3
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder
Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt,
die nicht von PC-Check-Point autorisiert wurden, sofern der aufgetretene
Mangel darauf beruht.
8.4
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens
jedoch zehn Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen;
andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen.
Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§
377, 387 HGB.
8.5
Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum
auftritt, ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltungmachung eines
Rechts auf Mängelbeseitigung oder Neulieferung berechtigt (Nacherfüllung).
Im Rahmen der Neulieferung gilt der Tausch in höherwertigere Produkte
bereits jetzt als akzeptiert. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung
mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, beschränkt
sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung.
Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängimachung des
Kaufvertrags können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur
Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung
geltend gemacht werden.
8.6
Nach Ablauf des ersten Jahres ist der Anspruch in der Regel auf Nachbesserung
beschränkt, da branchenspezifisch die auftretenden Kosten regelmässig
unverhältnismässig hoch sind(§ 439 II BGB). Sollte PC-Check-Point
im Rahmen der Nachbesserung einen Tausch in ein höherwertigeres
Produkt vornehmen, gilt dieser bereits jetzt als akzeptiert. Weitergehende
Rechte, insbesondere die Rückgängimachung des Kaufvertrags
können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung
oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht
werden.
8.7
Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so sind wir
innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung
oder Neulieferung im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf
eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich seine Gewährleistungsansprüche
auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl.
Sollte der Unternehmer Aufwendungsersatz i. S. d. § 478 II BGB
fordern, beschränkt sich dieser auf max. 2% des ursprünglichen
Warenwerts. Ansprüche, die auf § 478 BGB zurückgehen,
sind durch die 24-monatige Gewährleistung für Unternehmer
nach 8.2 und
8.5
abbedungen im Sinne des gleichwertigen Ausgleichs nach § 478 IV
S. 1 BGB.
8.8
Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten
keine neuen Gewährleistungs/Garantiefristen in Kraft; § 203
bleibt unberührt.
8.9
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende
Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen.
Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand
unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz,
grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft,
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit,
sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes
beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es
sei denn, daß wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, daß eine
Datensicherung erfolgt ist, so daß die Daten mit vertretbarem
Aufwand rekonstruiert werden können.
9.
Rücktritt bei Vermögensverschlechterung
Wir können vom Vertrag zurücktreten , wenn uns eine Zahlungseinstellung,
die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens,
die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste
oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den
Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt werden.
10.
Software, Literatur
Bei Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus
die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit
der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung
ausdrücklich an.
11.
Verwendung von Kundendaten
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den
Käufer betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz
zu verarbeiten.
12.
Ausfuhrgenehmigung
Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen
des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus sind
vom Käufer in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die
Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Käufer
nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
13.
Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
13.1
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den § 4 HGB
bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen
des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus
dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich
Wechsel- und Scheckklagen, Koblenz vereinbart; wir sind auch berechtigt,
am Sitz des Käufers zu klagen.
13.2
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen
weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt
deutsches Recht.
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PC-Check-Point
Hinter Kütschers Hof 3
56743 Mendig
Tel.: 02652 989799